[ Auszug: (1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu
welchem der Verpflichte ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]